Baumarbeiten dienen auch als Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht.

Eine Baumpflege zur Gefahrenabwehr beinhaltet eine fachgerechte Durchführung geeigneter Schnittmaßnahmen z.B. der Totholzentfernung, die Entfernung von kranken, eingerissenen und stark überlastigen Ästen.

Um den Aufwand der Schnittmaßnahmen gering zu halten und späteren Schäden vorzubeugen, empfiehlt sich eine Kontrolle des Baumes in regelmäßigen zeitlichen Abständen.