Bäume, die durch Krankheit, Verschlechterung des Standortes (Baumaßnahmen, Abgrabungen) einem hohen Versagensrisiko ausgesetzt sind, müssen häufig aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht/Gefahrenabwehr gefällt werden.

Auch können Fehlpflanzungen von jungen Bäumen an ungeeigneten Standorten nach Jahren des Wachstums Grund für eine Fällung sein.

Der Baumpfleger begutachtet, ob ein Baum durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen erhalten werden kann. Andernfalls ist er in der Lage - auch bei schwierigem oder engem Gelände - den Baum Stück für Stück zentimetergenau abzutragen.

 

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In diesen Fällen regelt ggfls.die örtliche Baumschutzsatzung die Legitimation zur Fällung und es bedarf der behördlichen Genehmigung.