Bäume,
die durch Krankheit, Verschlechterung des Standortes (Baumaßnahmen,
Abgrabungen) einem hohen Versagensrisiko ausgesetzt sind, müssen
häufig aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht/Gefahrenabwehr
gefällt werden.
Auch können
Fehlpflanzungen von jungen Bäumen an ungeeigneten Standorten nach
Jahren des Wachstums Grund für eine Fällung sein.
Der Baumpfleger begutachtet,
ob ein Baum durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen erhalten werden
kann. Andernfalls ist er in der Lage - auch bei schwierigem oder engem
Gelände - den Baum Stück für Stück zentimetergenau
abzutragen.
Die
Seilklettertechnik - häufig die einzige praktikable Lösung für
jedes Gelände!
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